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Die GEW Bottrop
beteiligt sich an einem Bürgerbegehren gegen die Schließung der Hauptschule Welheim
Das Bürgerbegehren richtet sich gegen den Beschluss des Rates der Stadt Bottrop vom 8.6.1999 und läuft bis zum 8.9.1999.
Gründe (Flugblatt der Initiatoren des Begehrens)
RETTET DIE HAUPTSCHULE WELHEIM!!
Am 8. Juni hat der Rat der Stadt Bottrop die "Abwicklung" der Hauptschule Welheim beschlossen.
Vorausgegangen waren -viel zu wenige - Diskussionen mit Lehrern, Schülern und Bürgern, die sich mit überwältigender Mehrheit gegen die Schließung ihrer Schule und Umwandlung in eine Realschule aussprachen. Alle mit der Angelegenheit befassten Gruppen, außer der Verwaltung und der SPD, sprachen sich gegen den Beschluss aus, so z.B.: - Stadtelternrat - Lehrerverbände - die Oppositionsparteien im Rat und im Schulausschuss - alle Parteien, außer der SPD - Vertreter der Schulaufsicht der Stadt Bottrop - Vertreter der Schulaufsicht der Bezirksregierung in Münster - Kirchen und Religionsgemeinschaften in Welheim - Arbeitskreis Hauptschule und nicht zuletzt natürlich auch die Schülerinnen und Schüler der Hauptschule Welheim.
Alle Gegner des Ratsbeschlusses wollen sich damit nicht zufrieden geben und greifen daher zum demokratischen Mittel des BÜRGERBEGEHRENS
Demokratie heißt, sich in die eigenen Angelegenheiten einmischen Max Frisch Was ist ein Bürgerbegehren? Mit einem Bürgerbegehren können die Bürger einer Stadt das Recht beanspruchen, eine Gemeindeangelegenheit selbst zu entscheiden. Dazu sind für Bottrop fast 10.000 Unterschriften erforderlich.
Warum wir gegen die Schließung der Hauptschule Welheim sind: Obwohl weniger Schüler von den Grundschulen zu den Hauptschu len wechseln, wird die Hauptschule Welheim auch weiterhin gebraucht, besonders > weil dort eine allgemein anerkannte, wichtige pädagogische Arbeit geleistet wird (Der Vertreter der Bezirksregierung spricht von "Vorzeigeschule") > weil die Schulforin Hauptschule wegen ihrer besonderen Problematik auf kleine Klassen angewiesen ist, die durch die Berechnungen der Verwaltung nicht gewährleistet sind > weil bei einer Schließung an den übrigen Hauptschulen Schulraum fehlen würde, der durch zusätzliche Pavillons abgedeckt werden müsste > weil auch die Realschulen den Standort Welheim aus verschiedenen Gründen ablehnen > weil diese Schule ein in NRW einmaliges Beispiel für die christlich-islamische Zusammenarbeit ist und > weil die Hauptschule Welheim in ihrem Stadtteil eine wichtige Funktion erfüllt.
Unterstützen Sie deshalb das erste Bottroper Bürgerbegehren!
V.i.S.d.P.: Frank Rehme, Nikolaus-Groß-Str.54, 46240 BOT
Text des Bürgerbegehrens:
Bürgerbegehren "Schulraum für Haupt- und Realschulen gewährleisten"
Mit meiner Unterschrift unterstütze ich das Bürgerbegehren zu folgender Frage: Sind sie dafür, dass der Schließungsbeschluß des Rates der Stadt Bottrop vom 08.06.1999 für die Hauptschule Welheim rückgängig gemacht und die Errichtung einer selbständigen Realschule an einem anderen Standort beschlossen wird? Begründung: • Die Schulraumnot der Realschulen darf nicht zu Lasten der Hauptschule und ihrer Arbeit, die besonderer Rahmenbedingungen bedarf, gelöst werden. • Alle Schulformen in der Sekundarstufe I (Gymnasien, Realschulen, Gesamtschulen) sind darauf angewiesen, funktionierende Hauptschulen vorzufinden. Kostendeckungsvorschlag: Wenn die Neuerrichtung einer Realschule in zentraler Lage erfolgte, zum Beispiel die ehemalige Bonifatiusschule in Bottrop-Fuhlenbrock, • Mittel, die sonst für die Umrüstung der HS Welheim genutzt worden wären • Mittel für Schulfertighäuser an den Hauptschulstandorten Lehmkuhle und Overberg Als Vertreter werden ermächtigt: • Frank Rehme, Nikolaus-Groß-Str. 54, 46240 Bottrop Tel.: 0172/2833706 • Herbert Gödde, Scharnhölzstr. 40, 46236 Bottrop Tel.: 02041/687228 • Christian Gorniak, Lindhorststr. 180, 46242 Bottrop Tel.: 02041/54459 Die Vertreter werden ermächtigt, • Änderungen oder Streichungen an diesem Begehren vorzunehmen, sofern dies für die Zulässigkeit des Begehrens erforderlich erscheint. • das Begehren bis zum Zeitpunkt der Verschickung der Abstimmungsbenachrichtigungen gemeinschaftlich zurückzunehmen. • Sollten Teile des Begehrens unzulässig sein oder sich erledigen, so gilt meine Unterschrift weiterhin für die verbleibenden Teile. Hinweise zur Eintragung: • Bitte lesbar schreiben und komplett ausfüllen • Gültig sind nur Eintragungen von wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der kreisfreien Stadt Bottrop, also Einwohnerinnen und Einwohner, die das 16. Lebensjahr vollendet haben
zuletzt geändert am 25.6.1999 Hauptseite |