Home
 GEW
 Schulbuch
 Personalrat
 Berufliches
 Aktuelles
 Multimedia
 Persönliches
 Kontakt
 Beiträge
 Projekte
BuiltByNOF
 Aktuelles
logo

                                                            Die GEW Bottrop

              beteiligt sich an einem Bürgerbegehren
              gegen die Schließung der Hauptschule Welheim
 

Das Bürgerbegehren richtet sich gegen den Beschluss des Rates
der Stadt Bottrop vom 8.6.1999 und läuft bis zum 8.9.1999.

 

Gründe (Flugblatt der Initiatoren des Begehrens)

                                   RETTET
                    DIE HAUPTSCHULE WELHEIM!!

Am 8. Juni hat der Rat der Stadt Bottrop die "Abwicklung" der Hauptschule Welheim beschlossen.

Vorausgegangen waren -viel zu wenige - Diskussionen mit Lehrern, Schülern und Bürgern, die sich
mit überwältigender Mehrheit gegen die Schließung ihrer Schule und Umwandlung in eine
Realschule aussprachen. Alle mit der Angelegenheit befassten Gruppen, außer der Verwaltung und
der SPD, sprachen sich gegen den Beschluss aus, so z.B.:
- Stadtelternrat
- Lehrerverbände
- die Oppositionsparteien im Rat und im Schulausschuss
- alle Parteien, außer der SPD
- Vertreter der Schulaufsicht der Stadt Bottrop
- Vertreter der Schulaufsicht der Bezirksregierung in Münster
- Kirchen und Religionsgemeinschaften in Welheim
- Arbeitskreis Hauptschule
und nicht zuletzt natürlich auch die Schülerinnen und Schüler der Hauptschule Welheim.
 

                                              Alle Gegner des Ratsbeschlusses
                                              wollen sich damit nicht zufrieden
                                              geben und greifen daher zum
                                              demokratischen Mittel des
                                              BÜRGERBEGEHRENS

 
                                                                                                                                                              Demokratie heißt,
                                                                                                                   sich in die eigenen Angelegenheiten einmischen
                                                                                                                                                                        Max Frisch
Was ist ein Bürgerbegehren?
Mit einem Bürgerbegehren können die Bürger einer Stadt das Recht
beanspruchen, eine Gemeindeangelegenheit selbst zu entscheiden.
Dazu sind für Bottrop fast 10.000 Unterschriften erforderlich.

Warum wir gegen die Schließung der Hauptschule Welheim sind:
Obwohl weniger Schüler von den Grundschulen zu den Hauptschu
len wechseln, wird die Hauptschule Welheim auch weiterhin gebraucht, besonders
> weil dort eine allgemein anerkannte, wichtige pädagogische Arbeit geleistet wird (Der
Vertreter der Bezirksregierung spricht von "Vorzeigeschule")
> weil die Schulforin Hauptschule wegen ihrer besonderen Problematik auf kleine Klassen
angewiesen ist, die durch die Berechnungen der Verwaltung nicht gewährleistet sind
> weil bei einer Schließung an den übrigen Hauptschulen Schulraum fehlen würde, der durch
zusätzliche Pavillons abgedeckt werden müsste
> weil auch die Realschulen den Standort Welheim aus verschiedenen Gründen ablehnen
> weil diese Schule ein in NRW einmaliges Beispiel für die christlich-islamische
Zusammenarbeit ist und
> weil die Hauptschule Welheim in ihrem Stadtteil eine wichtige Funktion erfüllt.

Unterstützen Sie deshalb
das erste Bottroper Bürgerbegehren!

V.i.S.d.P.: Frank Rehme, Nikolaus-Groß-Str.54, 46240 BOT
 

Text des Bürgerbegehrens:

                                                                 Bürgerbegehren
                               "Schulraum für Haupt- und Realschulen gewährleisten"

Mit meiner Unterschrift unterstütze ich das Bürgerbegehren zu folgender Frage:
Sind sie dafür, dass der Schließungsbeschluß des Rates der Stadt Bottrop vom 08.06.1999 für die
Hauptschule Welheim rückgängig gemacht und die Errichtung einer selbständigen Realschule an
einem anderen Standort beschlossen wird?
Begründung:
• Die Schulraumnot der Realschulen darf nicht zu Lasten der Hauptschule und ihrer Arbeit, die besonderer
Rahmenbedingungen bedarf, gelöst werden.
• Alle Schulformen in der Sekundarstufe I (Gymnasien, Realschulen, Gesamtschulen) sind darauf angewiesen,
funktionierende Hauptschulen vorzufinden.
Kostendeckungsvorschlag:
Wenn die Neuerrichtung einer Realschule in zentraler Lage erfolgte, zum Beispiel die ehemalige
Bonifatiusschule in Bottrop-Fuhlenbrock,
• Mittel, die sonst für die Umrüstung der HS Welheim genutzt worden wären
• Mittel für Schulfertighäuser an den Hauptschulstandorten Lehmkuhle und Overberg
Als Vertreter werden ermächtigt:
• Frank Rehme, Nikolaus-Groß-Str. 54, 46240 Bottrop Tel.: 0172/2833706
• Herbert Gödde, Scharnhölzstr. 40, 46236 Bottrop Tel.: 02041/687228
• Christian Gorniak, Lindhorststr. 180, 46242 Bottrop Tel.: 02041/54459
Die Vertreter werden ermächtigt,
• Änderungen oder Streichungen an diesem Begehren vorzunehmen, sofern dies für die Zulässigkeit des
Begehrens erforderlich erscheint.
• das Begehren bis zum Zeitpunkt der Verschickung der Abstimmungsbenachrichtigungen gemeinschaftlich
zurückzunehmen.
• Sollten Teile des Begehrens unzulässig sein oder sich erledigen, so gilt meine Unterschrift weiterhin für die
verbleibenden Teile.
Hinweise zur Eintragung:
• Bitte lesbar schreiben und komplett ausfüllen
• Gültig sind nur Eintragungen von wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der kreisfreien Stadt Bottrop,
also Einwohnerinnen und Einwohner, die das 16. Lebensjahr vollendet haben
                       

    zuletzt geändert am 25.6.1999             Hauptseite      
 

[Home] [GEW] [Schulbuch] [Personalrat] [Berufliches] [Aktuelles] [Multimedia] [Persönliches] [Kontakt] [Beiträge] [Projekte]